ALLGEMEINE HAUSORDNUNG UND EMPFEHLUNGEN
Um einen sicheren und vergnüglichen Aufenthalt im PARQUE INFANTIL DE TENERIFE zu garantieren, bitten wir Sie, folgende Regeln zu befolgen:
PARKPLATZ
Die Internationale Messegesellschaft Teneriffas, nachstehend mit dem Kürzel IFTSA bezeichnet, übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte auf den Parkflächen rings um das Messegebäude. Achten Sie deshalb beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen halten. Außerdem werden Sie im eigenen Interesse gebeten, keine Wertgegenstände sichtbar im Auto liegen zu lassen. Ebenso dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Wir weisen darauf hin, dass Falschparken von der Polizei geahndet werden kann.
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Um die Sicherheit aller Besucher zu garantieren, gelten Beschränkungen bzgl. Körpergrösse und Alter bei vielen Attraktionen. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie für die Teilnahme an bestimmten Attraktionen über eine gute körperliche Verfassung und eine gute Gesundheit verfügen, nicht unter Bluthochdruck, Herz-, Rücken- oder Genickproblemen oder an Reiseübelkeit leiden bzw. keine Behinderung aufweisen, die durch dieses Abenteuer verstärkt werden könnte. Zugangsbedingungen und Sicherheitsregeln sind am Einlass zu jeder Attraktion ausgewiesen. Die auf diesen Gesundheits- und Sicherheitsgründen basierenden Beschränkungen stellen keinen Anlass für Erstattungs- oder Ausgleichsansprüche dar.
Jede Attraktion hat ihre eigenen Regeln und Zugangsbeschränkungen, die zum Wohle aller Besucher strikt eingehalten werden müssen. Der Betrieb von Kameras und “Selfie-Sticks” ist in den Attraktionen nicht erlaubt.
Bilder, Videos, Tonaufnahmen oder Fotografien eines Besuchers im Gelände der Parks dürfen nur zu persönlichen und nicht gewerblichen Zwecken verwendet werden, es sei denn, es liegt eine im Vorfeld erteilte, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der IFTSA vor.
Bestimmte Shows, Attraktionen, Restaurants und sonstige Einrichtungen innerhalb des Parks können verspätet geöffnet oder aufgrund von Renovierungsarbeiten, ungünstigen Witterungsverhältnissen bzw. aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Solche Schließungen können ohne Vorankündigung erfolgen und gehen mit keinerlei Erstattungs- oder Ausgleichsansprüchen einher.
ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN
Sollten Sie einen Notfall oder eine potenziell kritische Situation bemerken, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Park- oder Sicherheitspersonal.
Im Falle einer Notlage, die die völlige oder teilweise Evakuierung des Parks erfordert, ist den Anweisungen des Parkpersonals strikt Folge zu leisten.
Diebstahl, Störung der öffentlichen Ordnung, verbale und körperliche Gewalt, Beleidigungen, Betrug, Betrügereien, Trunkenheit, Verstöße gegen die guten Sitten, Böswilligkeit, Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen und der inneren Ordnung, Rassismus, diskriminierende Äußerungen und diskriminierendes Verhalten, usw. können IFTSA dazu veranlassen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, d.h. die Ordnungskräfte zu verständigen, Anzeige zu erstatten oder den Besucher aus dem Park zu verweisen, ohne dass hieraus irgendwelche Entschädigungs- oder Regressansprüche entstehen. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, sich unangemessen fortzubewegen oder zu laufen.
Wir bitten Sie, die Örtlichkeiten und die Anlagen sauber zu halten, um das Vergnügen und den Komfort der Besucher nicht zu beeinträchtigen.
Die Kulissen des Parks sowie die abgesperrten Bereiche sind den Besuchern nicht zugänglich.
Den Anweisungen des Parkpersonals, sowie der Beschilderung der Attraktionen und der allgemeinen Hausordnung, die im Eingangsbereich sowie auf unserer Webseite recintoferialdetenerife.com ausgewiesen ist, ist strikt Folge zu leisten.
IFTSA behält sich das Recht vor, die Hausordnung und allgemeinen Empfehlungen aus operativen Gründen jederzeit anzupassen.
ZUGANG FÜR BESUCHER MIT BEHINDERUNG
Besucher mit Behindertenausweis erhalten freien Eintritt zum PIT nach Vorlage ebendieses Ausweises. Sofern der Grad und die Art der Behinderung die Unterstützung durch eine erwachsene Begleitperson erforderlich machen, so erhält diese ebenfalls freien Zugang.
WÄHREND IHRES BESUCHS
• Das Eintrittsticket muss während des gesamten Besuchs aufbewahrt werden. Das Park- und Sicherheitspersonal ist befugt, die Vorlage des Tickets einzufordern, sofern es dies für notwendig erachten.
• Das zeitweilige Verlassen des PIT ist nicht möglich. Wenn Sie den Park verlassen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederkehren möchten, müssen Sie eine neue Eintrittskarte kaufen.
• IFTSA behält sich das Recht vor, Besuchern den Zugang zu verweigern, deren Verhalten eine Bedrohung für das Wohlergehen und die Sicherheit der Besucher, des Parkpersonals oder der Organisation selbst darstellt. Besucher, die keine gültige Eintrittskarte vorlegen, werden ebenfalls nicht zugelassen.
• Bestimmte Shows, Attraktionen, Restaurants und sonstige Einrichtungen innerhalb des Parks können verspätet geöffnet oder aufgrund von Renovierungsarbeiten, ungünstigen Witterungsverhältnissen bzw. aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Die Besucher werden darüber informiert, dass solche Schließungen ohne Vorankündigung erfolgen können und mit keinerlei Erstattungs- oder Ausgleichsansprüchen einhergehen.
• Wir bitten Sie, die Warteschlangen zu respektieren. Aus Respekt gegenüber den übrigen Gästen ist es nicht erlaubt, Platz in der Warteschlange freizuhalten oder sich vorzudrängen.
• Wir bitten Schwangere, Besucher mit Behinderungen oder temporär eingeschränkter Mobilität sich an das Personal an den Attraktionen zu wenden, um bevorzugten Zugang zu erhalten.
• Eintrittskarten können nicht zurückgegeben, getauscht oder erstattet werden.
• Aus Sicherheitsgründen sollten Sie für die Teilnahme an bestimmten Attraktionen über eine gute körperliche Verfassung und eine gute Gesundheit verfügen. Es gelten Größenbeschränkungen. Auch können eine besondere Sitzkonfiguration und Sicherheitsvorkehrungen einige Attraktionen für Besucher mit bestimmten Morphologien ungeeignet machen. Die auf diesen Gesundheits- und Sicherheitsgründen basierenden Beschränkungen stellen keine diskriminierenden Maßnahmen dar.
• Die Information über Zugangsbeschränkungen ist an allen Attraktionen ausgewiesen und muss von allen Besuchern eingehalten werden. Wir empfehlen Ihnen, diese Zugangsbeschränkungen in Augenschein zu nehmen, BEVOR SIE SICH IN DIE WARTESCHLANGE EINGLIEDERN.
• Das Rauchen ist nicht erlaubt im gesamten PIT (Gemäß Gesetz 28/2005 vom 26. Dezember und der europäischen Verordnungen ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, medizinischen Einrichtungen, Lehranstalten, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Diskotheken oder Freizeiteinrichtungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, verboten).
• Aus sanitären und Sicherheitsgründen ist es verboten, im Inneren der Attraktionen und in den Warteschlangen zu Essen und zu Trinken. Im Untergeschoss sind zwei PITNIC Bereiche eingerichtet, wo mitgebrachte Mahlzeiten eingenommen werden können.
• IFTSA übernimmt keine Haftung für den Diebstahl, den Verlust oder für Schäden an Ihren persönlichen Gegenständen, die sich auf dem Parkgelände zutragen könnten. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Nutzungsbedingungen der Gepäckaufbewahrung am Eingang des Parks zu informieren und diese zu nutzen und keine Wertgegenstände in den Kinderwägen zurückzulassen.
• IFTSA behält sich das Recht vor, Ihre Kleidung, Mäntel und persönlichen Gegenstände am Eingang der Parks und des Geländes aus Sicherheitsgründen visuell oder mit Hilfe besonderer Geräte zu überprüfen. Weigert sich der Besucher, behält sich IFTSA das Recht vor, ihm den Zugang zu den Parks zu verweigern.
Das Mitbringen der folgenden Gegenstände in die Parks ist verboten:
• Gesetzeswidrige, gefährliche Substanzen, alkoholhaltige Getränke, Glasflaschen, gefährliche Gegenstände (insbesondere Verteidigungs- oder Angriffswaffen aller Art und jeder Kategorie), sowie alle Arten von Gegenständen oder Spielsachen, die Ähnlichkeit mit Feuerwaffen aufweisen (z.B. Laserpistole, Wasserpistole, usw.) und die die Sicherheit der Besucher gefährden könnten.
• Gegenstände, die die Ruhe der anderen Besucher stören könnten (Fantröten, Lautsprecher, Hupen).
• Teleskopständer für Fotoapparate oder Handys, die insbesondere für Selfies verwendet werden.
• Freizeitgegenstände wie Drohnen oder andere Spielsachen mit Fern- oder Funkbedienung.
• Sämtliche Gegenstände, die IFTSA als unangemessen oder störend betrachten könnte.
Besucher, die im Besitz von verbotenen Gegenständen sind, werden aufgefordert, sich dieser vor Betreten der Parks zu entledigen.
• Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Gepäckaufbewahrungsservice am Eingang des Parks.
• Minderjährige stehen unabhängig von ihrem Alter unter der Verantwortung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, die gleichzeitig für sämtliche von ihnen verursachten Schäden haften.
• Kindergruppen, die den Park im Rahmen von Ferienfreizeiten besuchen, müssen der geltenden Gesetzgebung entsprechend begleitet und beaufsichtigt werden.
• Tiere dürfen mit Ausnahme von Hilfs- und Blindenhunden den Park nicht betreten (im Einklang mit der geltenden Normative zum Tierwohl, Tierschutz und verantwortlicher Tierhaltung, ausgegeben von der Stadtverwaltung von Santa Cruz de Tenerife).
• Um allen Besuchern gerecht zu werden, ist es erforderlich, die Attraktion zu verlassen, sobald der eigene Turnus vorüber ist und das Parkpersonal zum Verlassen der Attraktion aufruft. Wenn Sie eine Attraktion erneut besuchen möchten, müssen Sie sich wieder in der Warteschlange anstellen.
• Der Verkauf, Ausschank oder die anderweitige Zuführung von Alkohol an Minderjährige im Park ist verboten.
• Besuchern, die unter dem Einfluss von Drogen, sonstigen bewusstseinsverändernden Substanzen oder merklichem Alkoholkonsum stehen, wird der Zugang zum PIT verwehrt. Der Konsum von Drogen oder bewusstseinsverändernden Substanzen im PIT ist verboten.
REGELN DER EISLAUFBAHN
1 Öffnungszeiten
- Morgens: Von 10:15 bis 14:30 Uhr
- Nachmittags: Von 15:30 bis 20:00 Uhr
2 Eislaufen ist nur mit entsprechendem Ticket möglich. Jedes Ticket gilt für eine Einheit von 30 Minuten auf dem Eis und gibt die Uhrzeit vor. Wir raten Ihnen, sich Ihr Ticket bereits bei Ankunft im Park zu sichern.
3 Die Ausgabe der Tickets findet zu nachfolgenden Öffnungszeiten an der Ticketbox neben der Eislaufbahn statt:
- Ab 10 Uhr für die morgendlichen Einheiten
- Ab 15:15 Uhr für die nachmittäglichen Einheiten
- Jedes Ticket ermöglicht 30 Minuten Schlittschuhlaufen.
4 Es besteht Helmpflicht (Helme werden gestellt).
5 Das Tragen von Socken oder Strümpfen ist verpflichtend.
6 Von 14.30 bis 15.30 Uhr ist die Eislaufbahn geschlossen, um die Eisfläche zu reparieren und aufzubereiten.
EINTRITTSKARTEN UND SONDERKONDITIONEN:
Grossfamilienticket:
Für Familien, die im Besitz der offiziellen Grossfamilienkarte der Kanarischen Inseln sind, erhalten einen Sonderpreis nach Vorlage ihrer Grossfamilienkarte und der entsprechenden individuellen Personalausweise.
Sonderpreis Eröffnungstag:
Eintrittskarten für den Eröffnungstag (20.12.2024) haben einen ermässigten Preis und sich ausschliesslich für diesen Tag gültig. Tickets für diesen Tag können nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden.
Senioren (>65 Jahre) und Kinder unter 3 Jahren:
Senioren über 65 und Kinder unter 3 Jahren haben freien Eintritt nach Vorlage ihres Personalausweises oder Stammbuchs.
Besucher mit Behinderung:
Besucher mit Behindertenausweis erhalten freien Eintritt zum PIT nach Vorlage ebendieses Ausweises. Sofern der Grad und die Art der Behinderung die Unterstützung durch eine erwachsene Begleitperson erforderlich machen, so erhält diese ebenfalls freien Zugang.
ALLGEMEINE ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN
IFTSA behält sich das Recht vor, im eigenen Ermessen sämtlichen Personen den Zugang zum Park zu verweigern bzw. sämtliche Personen der Parks zu verweisen, deren Verhalten die Sicherheit der anderen Besucher, des Parkpersonals oder der Attraktionen beeinträchtigen könnte, darunter unter anderem:
1. Jene, die die öffentliche Ordnung im Park oder einer seiner Einrichtungen stören, eine kriminelle Handlung vollziehen oder sonstiges Fehlverhalten zeigen.
2. Jene, denen Ticketmissbrauch (betrügerische Handlungen, Ticketfälschung, die in Umlaufbringung solcher Tickets etc.) nachgewiesen wird. Gültig sind lediglich jene Tickets, die in den offiziellen Verkaufsstellen erworben wurden (Tageskasse PIT oder Büros IFTSA).
3. Jene, die Vandalismus oder sonstige öffentlichkeitsstörende Handlungen an Parkeinrichtungen oder dem Eigentum der Parkmitarbeiter vollziehen oder Absicht dazu äussern.
4. Jene, die Störung oder Beeinträchtigung der Besucher des Parks anstreben.
5. Jene, die sich der Verletzung der Aufsichtspflicht von Menschen mit Behinderungen oder Minderjährigen schuldig machen.
6. Jene, denen Gebrauch, Verkauf oder in Umlaufbringung von Drogen oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen innerhalb des Parks nachgewiesen wird. IFTSA behält sich vor, Menschen, die diese Regel brechen, des Parks zu verweisen und die entsprechenden Behörden einzuschalten.
DIE EINHALTUNG DIESER REGELN UND EMPFEHLUNGEN WIRD IHREN AUFENTHALT IM PIT ANGENEHMER GESTALTEN. WENN SIE FRAGEN DIESBEZÜGLICH HABEN, STEHEN WIR IHNEN JEDERZEIT ZUR VERFÜGUNG: 0034 922 238 400 / info@recintoferialdetenerife.com
VIELEN DANK FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG.
REGELN UND EMPFEHLUNGEN HORROR HOUSE
IFTSA behält sich das Recht vor, den Zugang zu HORROR HOUSE in jenen Fällen zu verweigern, wo die Zugangskriterien nicht erfüllt werden.
Die Attraktion setzt den Besucher intensiven sensitiven Erfahrungen aus (Sound, Lichteffekte, Nebeleffekte, geringe Sichtbarkeit etc.), die eine gute körperliche und psychische Gesundheit voraussetzen. Wir raten Ihnen vom Besuch ab, wenn Sie unter folgenden Einschränkungen leiden: Asthma, Herzkreislaufprobleme, eingeschränkte Mobilität oder körperliche Gebrechen, Atemschwierigkeiten, Klaustrophobie, Psychosen, Epilepsie, etc.
Schwangeren wird ebenfalls vom Besuch abgeraten.
Besuchen Sie die Attraktion NICHT, wenn Sie unter Alkoholeinfluss stehen oder bewusstseinsverändernde Substanzen zu sich genommen haben, Gipsverbände tragen oder auf Krücken angewiesen sind. Sollte das Personal der Attraktion auf eine dieser Konditionen aufmerksam werden, wird Ihnen den Zugang verweigert.
• Der Besuch des HORROR HOUSES findet in Gruppen bis maximal 6 Personen statt.
• Der Besuch dauert etwa 5 Minuten.
• Wir raten ausdrücklich davon ab, das HORROR HOUSE mit Kindern unter 8 Jahren zu besuchen. Sollten Sie sich dennoch dafür entscheiden, muss das Kind jederzeit von einem Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden, der allein verantwortlich ist für das körperliche und geistige Wohlbefinden des Kindes.
• Achten Sie genau auf die Instruktionen des Personals, bevor Sie die Attraktion betreten. Diese Instruktionen müssen zu jedem Zeitpunkt befolgt werden.
• Es ist strikt verboten, im Inneren der Attraktion zu rauchen, trinken, essen, rennen, sowie die Schauspieler oder Requisiten zu berühren.
• Foto- oder Videoaufnahmen mit oder ohne Blitzlicht sind im Inneren des HORROR HOUSE verboten.
• Die vorgegebene Route durch das HORROR HOUSE darf nicht verlassen werden und den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Wenn Sie diese Anweisungen nicht befolgen, werden Sie aufgefordert, die Attraktion zu verlassen.
Mit Ihrem Besuch im HORROR HOUSE stimmen Sie den o.g. Regeln zu und übernehmen die volle Verantwortung für all Ihre Aktionen, bewusst oder unbewusst.